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Artikel 146 - Geltungsdauer des Grundgesetzes

Maintainer: Nils Sautter, Version 1, 20.01.2007
Projekt-Typ: halboffen
Status: Archiv

Art. 146 GG

(1) Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Das GG legt folglich die Gründung einer wirklichen Demokratie nahe...

(2) ... wenn das Volk denn mal reif genug ist. Dabei stellen sich folgende weitere Fragen:

Wie ist Art. 146 denn umzusetzen?

(3) ... die gleiche Frage stellt sich ja auch bei der "direkten Demokratie" insgesamt - oder gar beim GG selbst. So schön es evtl. sein mag, warum halten wir uns dann nicht wirklich dran?

Volks- & Bürgerbegehren

(4) ... in den Bundesländern und ganz Deutschland. Dabei hat jedes Bundesland völlig andere Vorgaben. Wie interagieren Bundesländer im demokratischen ideal? ... wie Länder und insofern der Globus? Wie wollen wir gemeinsam leben? ... wie wollen Gruppen, Schulen, Gemeinden, ... miteinander leben? Wie willst Du mit allen anderen leben?

National(ver)sammlung

(5) ... würde bedeuten, wir wären uns zumindest in diesem Punkt eins ...

Was ist das eigentlich: "Recht"?

(6) ... von welcher Natur ist "Recht" ... und was ist "Selbstbestimmung" insofern? ... was sind Naturgesetze innerhalb des Rechtssystems. Angenommen, Selbstbestimmung und insofern die demokratischen Grundzüge, seien eigentlich Naturkräfte, die sich in uns allen befinden ... (wie) setzen sich diese dann durch ... bzw. warum nicht?

Gibt es weitere Wege?

(7) ... wie kann die potentielle Gewalt friedlich kanalisiert werden, wenn "Recht" plötzlich so offensichtlich nahe am einzelnen Charakter liegt, wir uns selbst-bestimmen...?!?

Was wollen wir wirklich wirklich?

(8) Alles ist möglich - vielleicht ist das ja das Problem. Wenn wir uns einigen, bereits wenn sich kleine Gruppen wirklich einigen, ist alles möglich... und nun?!?


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