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Bürgergeld

Maintainer: Markus Schaal, Version 1, 03.03.2001
Projekt-Typ:
Status: Archiv

Bürgergeld

(1) Das Bürgergeld realisiert die soziale Grundsicherung. Gegenwärtig sorgt eine Vielzahl komplexer Regelungen (Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Rente, Bafög, usw.) für Unsicherheit und soziale Ungleichbehandlung. Wir schlagen daher vor, daß jeder Bürger automatisch ein angemessenes Bürgergeld erhalten soll (zur Zeit ca. 2000,- DM netto), unabhängig davon, ob er arbeitet oder nicht. Dieses Bürgergeld ist eine wichtige Voraussetzung für ein menschenwürdiges Leben in individueller Freiheit.

Arbeitslosigkeit - Integration statt Ausgrenzung

(2) Für Arbeitnehmer wird das Bürgergeld einfach vom Gehalt abgezogen und vom Arbeitgeber an den Staat zurückgeführt. Auch Arbeitslose können über diesen Betrag frei verfügen. Arbeitslose sind nicht im eigentlichen Sinne arbeitslos, da sie - je nach Ausbildung und Eignung - in alternativen Beschäftigungsverhältnissen stehen. Natürlich stehen ihnen dabei ebenfalls 3 Monate Urlaub zu.

(3) Alternative Beschäftigungsverhältnisse können beispielsweise in gemeinnützigen Einrichtungen, in städtischen Bibliotheken, Schulen, Krankenhäusern, Altersheimen, Naturschutzgebieten, beim Bau staatlicher Einrichtungen, bei der Müllabfuhr, usw., wahrgenommen werden. Die entsprechenden Stellen werden in kommunaler Selbstverwaltung durch Bürgergremien geschaffen. Zusätzlich können alternativ Beschäftigte vorübergehend auch anstelle von regulär bezahlten Arbeitnehmern eingesetzt werden. Bei längerfristigem Bedarf muß ein alternatives Arbeitsverhältnis jedoch in ein reguläres überführt werden. Die Anzahl der alternativ Beschäftigten soll bei jedem interessierten Arbeitgeber eine bestimmte Quote nicht übersteigen, die sich an der Gesamtzahl alternativer Beschäftigungsverhältnisse orientiert. Bei Weiterqualifizierungsbedarf kann die Zeit der Arbeitslosigkeit auch für die Weiterbildung genutzt werden - mit regelmäßigen Prüfungen, um Betrug vorzubeugen.

(4) Die Finanzierung alternativer Beschäftigungsverhältnisse stellt eine Sozialleistung dar und muß vor Missbrauch soweit als möglich geschützt werden. Wer seine Arbeit absichtlich schlecht verrichtet, oder die Weiterqualifizierungsmaßnahmen nicht ordentlich absolviert bekommt ein verringertes Bürgergeld. Wer sich dem Prozeß der Arbeitsfindung gänzlich verweigert, bekommt kein Bürgergeld. Entscheidungen trifft das zuständige Bürgergremium. Wer kein Bürgergeld bekommt, erhält auf Wunsch zur Sicherung eines menschenwürdigen Überlebens ein Zimmer in einem Wohnheim, ausreichend Kleidung und Nahrung sowie ggf. einen Therapieplatz.

Lebenslanges Lernen und Arbeiten

(5) Schüler, Studenten, Kranke, Alte und Behinderte leisten Ihren sinnvollen Beitrag zum Funktionieren der gesamten Gesellschaft. Gegenwaertig ist dies oft nur durch private Initiative zu gewährleisten. Insbesondere Behinderte werden bei der Planung des gesellschaftlichen Lebens oft vergessen.


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