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Umweltschutz von unten: Direkte Demokratie

Maintainer: Jörg Bergstedt, Version 1, 30.09.2000
Projekt-Typ: halboffen
Status: Archiv

Direkte Demokratie: Reformismus oder Schritt zu einer Gesellschaft von unten?! (Ein Positionspapier des Instituts für Ökologie, Fachbereich Politk & Wirtschaft)

(1) Diese Position des Fachbereichs Politik und Wirtschaft im Institut für Ökologie begreift die direkte Demokratie als Chance, Anfänge in Richtung einer Gesellschaft von unten zu setzen. Allerdings muß direkte Demokratie Mindestanforderungen genügen, um nicht neben der Verbesserung der Mitbestimmungsmöglichkeiten gleichzeitig die Akzeptanz bestehender Herrschaftsverhältnisse zu erhöhen oder gar Mißstände zu festigen.

Kernaussage 1: Direkte Demokratie ist ein Schritt auf dem Weg zu einer Gesellschaft von unten

(2) Jede zusätzliche Form der Beteiligung von Menschen an den politischen Entscheidungen kann ein Schritt sein zu einem Mehr an Selbst- und Mitbestimmung. Damit stellt sich das Institut für Ökologie hinter die Position, daß direkte Demokratie mehr ist als nur eine Akzeptanzbeschaffung für die bestehenden Verhältnisse. Allerdings müssen einige Kriterien erfüllt sein, damit von einer tatsächlichen Verbesserung der Beteiligung geredet werden kann.

Eine Beteiligung muß tatsächlich erfolgen und nicht nur scheinbar.

(3) Die meisten der heute praktizierten Beteiligungsverfahren binden die gesamte, eine repräsentative oder zufällige Teilmenge, meist aber nur ausgewählte Teile der Bevölkerung ein, ohne ihnen tatsächliche Beteiligungsrechte einzuräumen (Anhörungen, BürgerInnenversammlungen, Agenda 21 usw.). Die direkte Demokratie erfüllt jedoch diesen Punkt, d.h. sie schafft real bessere Mitbestimmungsmöglichkeiten. Das gilt jedoch nur für die Wahlberechtigten.

Eine Beteiligung darf sich nicht auf ohnehin privilegierte Gruppen beschränken.

(4) Fast alle zur Zeit angewandten Beteiligungsverfahren stärken entweder die Privilegien organisierter Gruppen (NGOs, Konzerne usw.), in dem nur diese beteiligt werden, oder zumindest die der Wahlberechtigten. Hier hat die aktuell angewandte Form der direkten Demokratie Mängel, da sie bestehende Ungleichheiten verstärkt, indem Menschen, die schon nicht wählen oder gewählt werden dürfen, jetzt auch nicht abstimmen dürfen. Allerdings wäre das nicht zwingend, direkte Demokratie könnte als EinwohnerInnenentscheid allen Menschen das gleiche Stimmrecht einräumen.

Beteiligung darf nicht das Recht der Mehrheit gegenüber einer von der Entscheidung direkt betroffenen Minderheit stärken.

(5) Beteiligungsverfahren sollen Lösungen finden, die die Kreativität und die Positionen möglichst vieler Menschen einfließen lassen. Reine Ja-Nein-Abstimmungen lassen das nicht zu. Entscheidungsfindung muß ein Prozeß sein, in dem jederzeit neue Ideen und Varianten möglich sind. Betroffene Minderheiten müssen ein Vetorecht besitzen bei Entscheidungen, die sie substantiell betreffen (was das genau ist, muß geklärt werden). Direkte Demokratie in der aktuell diskutierten Form versagt an dieser Stelle zur Zeit völlig. Es gibt ausschließlich Ja-Nein-Abstimmungen, die auch im Zuge des Entscheidungsprozesses (Diskussion vor der Abstimmung) unveränderlich sind. Der einzig vorgesehene Prozeß ist der einer Debatte mit dem Parlament - und das wiederum ist ein nichtdirekt-demokratisches Feld.

Beteiligung ist dann gleichberechtigt, wenn auch die Rahmenbedingungen Gleichberechtigung schaffen.

(6) Nicht nur das reale Abstimmrecht ist Teil von Beteiligungsprozessen, sondern auch die Faktoren, die Meinung und damit Abstimmverhalten beeinflussen. Dazu gehören der Zugang zu Daten (Akteneinsichtsrecht) und die Darstellung von Positionen in den Medien. Von geringerer, aber durchaus beachtenswerter Bedeutung sind die gleichberechtigte Darstellung verschiedener Positionen auf Veranstaltungen wie Anhörungen, Diskussionen usw. Die direkte Demokratie läuft von diesen Rahmenbedingungen eher unabhängig, d.h. Dominanzen in der öffentlichen Meinungsmache bleiben auch im Rahmen der BürgerInnen- und Volksentscheide erhalten. Ein zusätzlicher Zugang zu Daten ist nicht vorgesehen in den aktuellen Vorschlägen zur direkten Demokratie.

Mängel bei aktuellen Vorschlägen erkennbar

(7) Bei Nutzung dieser Meßlatte für Beteiligungsverfahren fallen bei den aktuellen Vorschlägen zur direkten Demokratie bedeutende Mängel auf. Dennoch kann die direkte Demokratie immerhin in Einzelfällen spürbare Verbesserungen bringen - und ist damit Beteiligungsformen, die in keinem Punkt Verbesserungen bringen (wie Agenda 21 oder BürgerInnenversammlungen) überlegen. Zudem ist leicht nachvollziehbar, daß die direkte Demokratie um die notwendigen Regelungen ergänzt werden kann, um dann ein vollwertiger Schritt hin zu einer Gesellschaft von unten zu sein.

Kernaussage 2: Direkte Demokratie löst nicht alle Probleme - bei weitem nicht!

(8) Direkte Demokratie kann ein Schritt zu einer Gesellschaft von unten sein und für einen Teil der Probleme Lösungswege bieten. Ohne weitergehende Veränderungen aber kann nicht einmal die direkte Demokratie gelingen, denn sie ist eingebettet in Rahmenbedingungen, die freie Entscheidungen beeinträchtigen oder gar unmöglich machen: Monopolisierte Medien. Finanzielle und organisatorische Ungleichgewichte zwischen Konzernen, Staat, organisierten und, am unteren Ende der Möglichkeiten, unorganisierten Menschen. Sachzwänge, Existenzängste, Repressionen und Drohungen. Staatlich kontrollierte Bildung.

Rahmenbedingungen verhindern freie Entscheidungen

(9) Solange diese Rahmenbedingungen bestehen, werden auch direkt-demokratische Entscheidungen nur teilweise eine tatsächliche Willensbekundung der Menschen sein. Allerdings unterliegen auch PolitikerInnen dieser Beeinflussung, zusätzlich noch Fraktionszwängen und Karrieredenken, so daß direkte Demokratie gegenüber der repräsentativen Demokratie einen Fortschritt bedeutet. Sie ist aber untrennbar verbunden nach dem Abbau von Herrschaft und Erweiterung der Selbstbestimmung auch in anderen Bereichen. Solange die Gesellschaft nicht frei ist, ist auch die direkte Demokratie nur ein kleiner Fortschritt. Diese eigene Begrenztheit muß in der politischen Auseinandersetzung um die direkte Demokratie immer wieder benannt werden. Sonst läuft die direkte Demokratie Gefahr, nicht nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, sondern auch ein großer Beitrag zur Akzeptanzbeschaffung der bestehenden Verhältnisse zu werden, indem sie eine Spielwiese in politischen Nebensächlichkeiten bietet, während in den zentralen Entscheidungsprozessen politische Beteiligungsrechte abgebaut werden.

Kernaussage 3: Direkte Demokratie kann sehr unterschiedlich sein

(10) Die Forderung nach direkter Demokratie bedarf einer Konkretisierung. BürgerInnen- und Volksentscheide können sehr unterschiedlicher Qualität sein. Daher ist das Eintreten für direkte Demokratie, Volks- und BürgerInnenentscheide ohne diese Konkretisierung sinnlos, denn sie fordert etwas Unbestimmtes und wird anschließlich sehr breiten politischen Spielraum lassen, wie das Mittel dann tatsächlich eingeführt und umgesetzt wird.

Welche Mitbestimmungsform?

(11) Wer direkte Demokratie fordert, muß sich auch klar bekennen, welche Formen dieser Mitbestimmung er/sie will. Sonst kann direkte Demokratie auch zur Waffe gegen Menschen und ihrer Selbstbestimmung werden, wenn z.B. Minderheitenrechte nicht gewahrt sind oder nicht alle Menschen gleichberechtigt abstimmen können. Manipulierte Fragestellungen oder Ausgrenzungen von Themen können politisches Engagement und Interesse weiter zurückdrängen statt diese zu fördern, was ja eines der Ziele direkter Demokratie ist.

Kernaussage 4: Die direkte Demokratie muß emanzipatorische Ziele integrieren

(12) Die folgenden Vorschläge sind der Versuch, für direkt-demokratische Entscheidungsprozesse eine Mindestqualität zu setzen. Direkte Demokratie darf nicht losgelöst von dem Prozeß zur Abstimmung und von den politischen Rahmenbedingungen organisiert werden. Es ist die Aufgabe derer, die die direkte Demokratie einfordern, diese Vorschläge zu verbinden mit Forderungen, die der direkten Demokratie erst ihre Qualität verleihen würden, ein Schritt zu einer Gesellschaft von unten zu sein.

Transparenz

(13) Uneingeschränktes Akteneinsichtsrecht und die Transparenz von Positionen und dahinterstehenden Interessen sind notwendige Voraussetzung für eine qualifizierte Entscheidung. Für alle Vorschläge muß deutlich werden, wer diese unterstützt und welche Ziele damit erreicht werden sollen. Die Darstellung von Kritik und Gefahren muß uneingeschränkt möglich sein. Der Zugang zu allen Unterlagen, die zur anstehenden Frage existieren, muß gewährleistet sein. Hier ist vorzuschlagen, daß die direkte Demokratie um BürgerInnenbüros u.ä. ergänzt wird, die bei allen Abstimmungen, aber auch darüber hinaus zur Aufgabe haben, Informationen für Menschen bereitzuhalten oder bereitzustellen. Beispiele: - Ständige Auslage aller Planungsunterlagen einer Gemeinde in einem BürgerInnenbüro und fachkundiger Erläuterung. - Recht auf Akteneinsicht. - Information und Datenoffenlegung schon zum Beginn aller Planungen.

Diskussionsprozeß

(14) Direkte Demokratie darf sich nicht auf eine Ja-Nein-Frage beschränken, sondern muß Prozesse und Kreativität zulassen, besser: fördern. Dazu sollten qualifizierte Diskussions- und Informationsprozesse, vollständiges Akteneinsichtsrecht sowie die jederzeitige Möglichkeit, neue Ideen und Vorschläge in die Debatte einbringen zu können, vorgeschrieben sein. Denkbar wäre, die Zahl der Vorschläge in vorbereitenden BürgerInnenversammlungen auf z.B. bis zu fünf einschließlich der beiden gegensätzlichsten Positionen bzw. der Nullvariante (keine Veränderung der aktuellen Situation) zu reduzieren und dann abzustimmen, wobei eine Stichwahl nötig ist, wenn kein Vorschlag eine Mehrheit oder z.B. einen Mindestvorsprung erringt. Beispiele: - Generelle Festlegung bestimmter Vorverfahren vor jeder Abstimmung zur Formulierung von Lösungsmöglichkeiten und Information (z.B. BürgerInnenversammlung, Planungszelle u.ä.) - Abstimmung auch über mehrere Varianten und Vorschläge, z.B. mit Präferenzenfestlegung durch die Abstimmenden (Reihenfolge festlegen oder Punkte vergeben)

Dezentralisierung politischer Entscheidungen überall

(15) Die aktuellen politischen Strukturen lassen direkte Demokratie nur auf der Ebene bestehender Verwaltungsstrukturen zu. Diese bieten für eine Beteiligung jedoch keine ausreichende Basis. Vor allem fehlt die lokale Ebene, d.h. der Raum, in dem die intensivsten Beziehungen und Strukturen zwischen den Menschen vorhanden sind oder sein müßten, wenn direkte Demokratie oder, weitergehend, die Selbstbestimmung der Menschen und ihrer Zusammenschlüsse tatsächlich Sinn machen sollen. Direkte Demokratie muß daher möglich sein: Auf Orts-, Stadtteilebene, in Wohnblöcken, Straßenzügen, Landschaftsräume usw. In Betrieben, Schulen und anderen Einrichtungen. Innerhalb von Betroffenengruppen zu ihren jeweiligen Themen ("Behinderte", Jugendliche usw.). Demokratisierung der Medien, Schaffung von Möglichkeiten für freie Medien.

Dezentrale Entscheidungsebenen schaffen!

(16) Die Forderung nach der Einführung dieser Entscheidungsebenen muß Teil der Forderung nach direkter Demokratie sein. Allein die zentral organisierten Gemeinden, Kreise, Länder und die Bundesrepublik Deutschland als Ort der Verwirklichung zu sehen, lehnt direkte Demokratie an administrative Vorgaben, nicht aber an die realen Lebenszusammenhänge der Menschen an. Beispiele: - BewohnerInnen eines Häuserblockes entscheiden über Gestaltung des Innenhofs bzw. der Außenanlagen, AnliegerInnen einer Straße über deren Gestaltung. - Orts- und Stadtteile dürfen ebenso per BürgerInnenentscheid abstimmen über die Dinge, die sie betreffen. - Die Mechanismen der direkten Demokratie werden auch in Betrieben, Schulen, an Universitäten usw. eingeführt.

Demokratisierung von Flächen- und Rohstoffverbrauch

(17) Wirtschaftliche Strukturen und Interessen dominieren zur Zeit die Gesellschaft. Eine direkte Demokratie, die sich auf die Mitwirkungen bei parlamentarisch-politischen Entscheidungsprozessen beschränkt, läßt daher den größten Teil aus - all das, was zur Zeit "im Markt" entschieden wird. Der Erwerb und die Nutzung von Flächen, die Errichtung von Gebäuden und die Nutzung bzw. Verschmutzung von Rohstoffen, Boden, Wasser oder Luft sind ebenso direkt-demokratischen Entscheidungen zu unterwerfen. Niemand als die Menschen einer Region oder eines Ortes selbst dürfen über die Nutzung ihrer Lebensgrundlagen entscheiden. Beispiele: - Demokratisierung landwirtschaftlicher Nutzungsformen. - Gemeinsame Entscheidungen über Naturschutz, Rohstoffabbau usw. - Sicherung des Minderheitenschutzes über eine Existenzsicherung in Form von unverkäuflicher Flächennutzungsgarantie in Höhe des Subsistenzminiums für alle Menschen.

Gleichberechtigung aller

(18) Alle Menschen sind gleich und haben bei der Abstimmung eine Stimme sowie (siehe nächste Punkte) bei Entscheidungen, die ihre Existenz und Autonomie in Frage stellen, besonderen Minderheitenschutz. Das Stimmrecht beginnt ab der Geburt bzw. ab dem Alter, wo die Person allein eine Stimme abgeben kann (Nichtschreibenkönnen u.ä. sind kein Argument, denn es trifft auch auf Erwachsene zu, denen erlaubt ist, eine helfende Person zu Rate zu ziehen; selbst ein Wahlrecht für Säuglinge macht Sinn, denn es gibt Eltern ein doppeltes Stimmrecht, da sie ja auch tatsächlich für die Kinder mitplanen und -entscheiden müssen). Wohnsitzlose, Unmündige (ohne ein antiemanzipatorischer Rechtszustand) und Nichtdeutsche haben uneingeschränktes Stimmrecht. Direkte Demokratie muß ein EinwohnerInnenentscheid bzw. ein Entscheid aller Betroffenen sein.

Minderheiten-/Betroffenenschutz

(19) Für alle Menschen sind unumstößliche Existenzrechtsgarantien außerhalb von ökonomischen Verwertungsprozessen zu schaffen (Existenzgeld oder Subsistenzgarantie, Autonomie in Lebensführung, sozialen Beziehungen und Wohnort usw.). In diesen Fragen müssen die Betroffenen, wenn ihr Existenzrecht gefährdet ist, einen Minderheitenschutz, z.B. in Form eines Vetorechtes bekommen. Dieser Betroffenen- und Minderheitenschutz muß auch international gelten, d.h. bei Abstimmungen in Deutschland, die aber direkte Auswirkungen auf Orte über die Grenzen hinweg haben, muß die Zustimmung der Betroffenen immer vorliegen.

Autonomie der Betroffenen sichern!

(20) Zudem muß klar sein, daß Abstimmungsgegenstände, die nur einen Teil der Bevölkerung angehen und in dessen Selbstbestimmungsrecht liegen, auch nur von diesem entschieden werden. Beispiele: - Selbstbestimmungsrecht der Frau: Nur diese entscheidet z.B. über die Frage des Schwangerabbruchs (idividuelles Betroffenenrecht). - Rohstoffabbau u.ä. außerhalb Deutschlands darf nur mit der Zustimmung der dortigen Bevölkerung (nicht der Regierung oder Verwaltung!) erfolgen. - Flächen- und Rohstoffnutzung bedarf grundsätzlich der Zustimmung der dort wohnenden Bevölkerung. Atomanlagen brauchen die Zustimmung aller im potentiellen Strahlungsbereich. Staudämme denn aller Betroffenen usw., da hier jedeR individuell betroffen ist. - Jeder Mensch hat das Recht auf gesicherte Existenz. Dieses kann nicht Gegenstand von Entscheiden sein. Direkte Demokratie kann nur gelingen, wenn diese Existenzsicherung (finanziell, per Bodenreform und/oder auf andere Wege) erfolgt ist, d.h. die Menschen frei von Zwängen und Ängsten entscheiden können.

Keine Quoren!

(21) Alle Quoren, d.h. die Festlegung bestimmter Beteiligungshöhen für die Gültigkeit einer Abstimmung, diskreditieren die Menschen, die sich an Abstimmungen beteiligen und führen zu der Gefahr, daß die Motivation zur Beteiligung sinkt. Zudem eröffnen sie Manipulationsmöglichkeiten Tor und Tür, denn eine Ablehnung eines zur Abstimmung stehenden Antrags wird nicht mehr über ein "Nein", sondern über einen Wahlboykott organisiert. Ein solches Quorum gibt es bei Wahlen von Parlamenten oder Einzelpersonen auch nicht, was zumindest widersprüchlich ist. Die Zulassungshürden sind bereits ein Filter genug, weitere Quoren sind nicht nötig, sondern sogar gefährlich.

Keine Themenausgrenzung!

(22) Zur Zeit sind wesentliche Politikbereiche von direkt-demokratischen Prozessen ausgeklammert. Meist handelt es sich dabei um personelle und haushaltsbezogene Entscheidungen, zum Teil sind auch planerische Prozesse ausgenommen. Damit obliegen genau die wichtigsten Politikbereiche ausschließlich den Parlamenten. Das beschneidet die Beteiligungsmöglichkeiten der Menschen und läßt die direkte Demokratie zur Farce werden. Zulässig erscheint ausschließlich die Einschränkung des direkten Abstimmungsrechtes in den Punkten, wo auch die Parlamente und Regierungen keine Veränderungsbefugnisse haben (Grundrechte), als Variante wäre denkbar, daß die Grundrechte nicht vermindert, wohl aber erweitert werden dürfen. Beispiele: - Es muß auch über Haushaltsplanung, Bauleitplanung, Personalentscheidungen usw. unbegrenzt abgestimmt werden dürfen.


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