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Positionspapier der bundesweiten attac AG Wissensallmende und freier Informationsfluss
Maintainer: tian 075, Version 4, 25.02.2004
Projekt-Typ:
Status: Archiv
(1) 1. Kein DRM DRM (Digital Rights Management) in seinen unterschiedlichen Ausprägungen wie TCPA, TPM, Palladium, NGSCB etc. führt in letzter Konsequenz zu einer Totalüberwachung der KonsumentInnen, einer künstlichen Verknappung von Kulturgütern, einer Zementierung der Macht der großen Unterhaltungskonzerne und zu einer Benachteiligung von oppositionellen Inhalten im Internet. Der eigene PC der kann nicht mehr als Univsersalmeschine genutzt, sondern von der Unterhaltungsindustrie ferngesteuert werden. Deshalb fordern wir: * Aufhebung des gesetzlichen Verbots der Umgehung technischer Schutzmechanismen * Keine staatliche Förderung von DRM-Technologien * Verbot des Einsatzes von DRM-Technologien, die das Recht auf informationelle Selbstbestimmung beschneiden. * Verbot der Diskriminierung von freier Software unter dem Vorwand von DRM.
(2) 2. Keine weitere Verschärfung des Urheberrechts Gegenwärtig sind Bestrebungen im Gange, das Urheberrecht weiter zu verschärfen. Die Privatkopie soll vollständig abgeschafft und das unautorisierte Kopieren digitaler Inhalte zu einem Verbrechen erklärt werden. Die Inhaber der Urheberrechte sollen ein Auskunftsrecht gegenüber den ISPs bekommen, um User von P2P-Netzwerken mit existenzvernichtenden Zivilklagen überziehen zu können. Wir lehnen weitere Verschärfungen des Urheberrechts entschieden ab. Sie würden große Teile der Bevölkerung kriminalisieren und zu einem weiteren Abbau der Grundrechte führen.
(3) 3. Pauschalgebühren Um die KünstlerInnen im digitalen Zeitalter angemessen entschädigen zu können, sollten Modelle gefunden werden, die ihnen einerseits Einkommensicherheit gewähren, aber andererseits ohne die flächendeckende Überwachung der User auskommen. Eine Möglichkeit wären Pauschalgebühren z.B. auf Internetzugänge und Computerhardware, die vergleichbar zu den bestehenden Gebühren in angemessener Höhe erhoben werden müssten. Im Gegenzug sollten digitale Privatkopien und der Austausch von Inhalten z.B. über P2P-Netzwerke zum Privatgebrauch ausdrücklich erlaubt werden, solange damit keine Gewinne erzielt werden sollen. Die Pauschalgebühren sollen an die KünstlerInnen nach einem gerechten System ausgeschüttet werden, um Einnahmeausfälle aus dem herkömmlichen Verkauf von Werkstücken auszugleichen, die durch digitale Privatkopien und P2P-Netzwerke entstehen. Das Urheberrecht muss entsprechend eingeschränkt werden.
(4) 4. Kürzere Schutzfristen Die Schutzfristen des Urheberrechts enden erst 70 Jahre nach dem Tod des Autors und sind damit unverhältnismäßig lang. Die Erstreckung des Urheberrechts über den Tod hinaus kann nicht mehr damit begründet werden, die Erschaffung neuer Werke anzuregen, denn Tote dürften hierzu nicht mehr in der Lage sein. Wir fordern daher: * Die Schutzfristen des Urheberrechts sollten im Interesse der Allgemeinheit deutlich verkürzt werden. * Da Software sehr schnell veraltert, sollten ihre Schutzfristen nochmals deutlich kürzer sein als die für andere Werkgattungen. * Wird Software nicht mehr gewartet, ist ihr Sourcecode freizugeben.
(5) 5. Förderung alternativer Veröffentlichungsmodelle Die Informationspolitik des Staates sollte sich dahingehend ändern, dass nicht mehr die Kommodifizierung von Wissen gefördert wird, sondern dessen freie Verbreitung. Wir fordern deshalb: * Förderung der Veröffentlichung der Forschungsergebnisse von Universitäten und Forschungseinrichtungen auf öffentlich zugänglichen Wissenschaftsservern unter Beibehaltung der Peer-Review. Hierdurch würden Fachzeitschriften überflüssig, für die Universitätsbibliotheken exorbitant hohe Preise zahlen müssen. * Keine Patente auf Forschungsergebnisse, die durch öffentliche Mittel gefördert wurden.
(7) Die weltweite Gemeinschaft um freie Software zeigt mit ihrem Erfolg, wie der Weg in eine Informationsgesellschaft aussehen könnte. Dabei ist die freie Software-Bewegung bereits als gelebte Utopie zu begreifen, mit der auf gesellschaftlicher Ebene der Gedanke von Solidarität und freundschaftichem Teilen gefördert. Nebenbei erweist sich freie Software auch als der ökonomischere und resourcenschonendere Weg, da das Rad nicht ständig neu erfunden werden muss, sondern generell auf bestehendem Wissen aufgebaut werden kann.
(8) wird eindeutig, wenn man sich klar macht, dass die Informationsgesellschaft umfassend von Software durchdrungen sein wird. Mit dem Internet, der Unterhaltungselektronik und Softwareeinsatz bei der Arbeit (in Firmen) hat dieser Prozess heute begonnen. Morgen wird unsere ganze Umwelt durch Software gebildet, zumindest doch Überwacht. Um in dieser Welt ein freier/aufklärbarer Bürger sein zu können, müssen Informationen über den Aufbau der (Software-)Welt frei verfügbar sein. Diese umfassene Macht von Software legitimiert auch das Eingreifen der demokratischen Macht. Wir fordern vom Staat den Einsatz von freier Software im allgemeinen zu fördern und in staatseigenen sowie staatsnahen Institutionen/Betrieben/Behörden schnellstmöglich zur Pflicht zu machen (sofern daraus nicht jeweils gravierende Nachteile resultieren).
(9) entsteht grundsätzlich eher, wenn jeder sich über die korrekte Funktionsweise der Software unabhängig informieren kann. Um dies zu ermöglichen, muss die Software-Entwicklung offen (also öffentlich) geschehen und abgeschlossen werden. Dazu muss der Programmcode von Software frei verfügbar und modifizierbar sein. Mit dem Blick auf DRM, TPA und allumfassender Zertifizierungssysteme wird die Notwendigkeit von offenem Programmcode deutlicher den je. Unsere Forderung an den Staat ist es, die Offenlegung jeglicher kryptographischer Routinen und Implementierungen rechtsverbindlicher fest zu schreiben, sofern staatliche Bereiche berührt werden, ansonsten zu fordern. Darüber hinaus verlangen wir die Zertifizierungsstellen einer demokratischen Kontrolle zu unterstellen. Im Übrigen gilt auch hier die schon genante allgemeine Förderung von freier Software.
(10) ermöglichen die von Einzelnen unabhängige Verfügbarkeit von Kulturgütern in Ton, Bild und Schrift. Geschlossene "Standarts" gehören Firmen, die damit de facto auch über Wohl und Wehe der Kulturgüter und deren Verteilung bestimmen. Mit Standarts sind hier Formen der Datenspeicherung und Datenübertragung gemeint. Für die Gesellschaft sind offene Standarts notwendig, um freies kulturelles Leben sowie offene Bildung und Forschung zu ermöglichen. Damit ist der Staat in der Pflicht (und im Recht) die Offenheit und freie Verfügbarkeit zentraler Schnittstellen rechtsverbindlich fest zu schreiben. (z.B. muss MS das doc->MS-Word Format offenlegen oder standartmäßig in sxw->OpenOffice.org speichern)
(11) in Form von finanzieller und wortgewaltiger Förderung. So fordern wir als Kunden und Bürger von Staat und Wirtschaft bei dieser fruchtbaren Umstrukturierung überzeugt mitzuwirken und insbesondere auf die folgenden Vorschläge einzugehen.
(12) müssen, vor allem für eine umfassende Einführung von freier Software mit mehr Beschäftigten, eingeführt werden. Heutzutage kommt den meisten Programmierer von freier Software kaum eine oder nur eine höchst unsicheren Bezahlung zu gute. Firmen, Staaten, aber auch Privatpersonen sind in die Pflicht genommen Entwickler von freier Software angemessen finanziell zu unterstützen. Freiwillige Bezahlung und der Betrieb von Entwicklungslaboren und offenen Entwicklungsplattformen für freie Software sind hier Maßnahmen. Eine allgemeine staatliche Grundsicherung ist bei entsprechende Implementierung in der Gesellschaft ebenfalls eine Verbesserung für solche Programmierer.
(13) muss auf der Devise aufbauen: Weg von der künstlichen Verknappung von Software und hin zu wirklich wertschöpfenden Dingen wie Dienstleistungen (Support), Bereitstellung von Inhalten und Maschienen, die durch Software erst laufen. Anstatt wie bisher Geld mit dem Verkauf von Software verdienen zu wollen, müssen Firmen endlich umfassend alternative Wirtschaftsmodelle akzeptieren, welche ökonomischer sind und für die Firmen einen Machtverlust zugunsten der Gesellschaft bedeuten. Wir fordern die gezielte Subventionierung/Förderung von Unternehmen die nach diesen Prinzipien handeln. Darüber hinaus müssen Unternehmen an oben genannte vom Staat geforderte Rechtsverbindlichkeiten besonders gebunden sein.