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Wahlprogramm der Berliner Partei WIR-jugend.macht.politik

Maintainer: Andreas Steyer, Version 1, 04.08.2001
Projekt-Typ: halboffen
Status: Archiv

Präambel

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Bürgerbeteiligung (Bezirks- + Landesebene)

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(2.1) Re: Bürgerbeteiligung (Bezirks- + Landesebene), 05.08.2001, 22:50, Andreas Steyer: Die Berliner Bevölkerung muss in weitaus größerem Maße an den Entscheidungen auf Landes- und Bezirksebene beteiligt werden. Vor allem dadurch kann das Vertrauen in die Politik zurückgewonnen, der Berliner Filz bekämpft und die politischen Entscheidungen bürgerfreundlicher gestaltet werden.
Gerade auf Bezirksebene spricht nichts gegen eine stärkere Bürger-Mitbestimmung. WIR fordert die Einrichtung von Ortsteilbeiräten, in denen engagierte Berlinerinnen und Berliner sowie Bürgerinitiativen ihren Kiez gestalten können, als Parallelgremien zur Bezirksverordnetenversammlung. Darüber hinaus muss jeder Bezirk zur Betreibung eines kontinuierlichen Jugendbeteiligungsmodells verpflichtet werden. Aber auch auf Landesebene kann Bürgerbeteiligung stattfinden. WIR wird sich für die Einrichtung von Bürger- und Jugendbeiräten in den Senatsverwaltungen einsetzen.

Wahlalter senken

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(3.1) Re: Wahlalter senken, 05.08.2001, 22:52, Christoph Henseler: Da auch Jugendliche einen Teil der Gesellschaft bilden und an selbiger teilhaben, ist es nur recht und billig, dass sich auch Menschen unter 18 Jahren an der politischen Willensbildung beteiligen können. Dies kann nach Meinung von WIR auch nicht mit der mangelnden Fähigkeit zur richtigen Entscheidung begründet werden, schließlich scheinen die meisten ?Erwachsenen? dazu nicht fähig gewesen zu sein. Deshalb sieht WIR eine Absenkung des Wahlalters sowohl auf Bezirks- wie auch auf Landesebene als ein Hauptziel ihrer Politik an.

(3.1.1) Re: Wahlalter senken, 06.08.2001, 09:56, Martin Wilke: Unklar bleibt, wie weit die Grenze gesenkt werden soll, und warum ausgerechnet die neue Grenze gerecht sein soll, weshalb man die Leute unterhalb der Grenze ausschließen darf, obwohl sie doch ebenfalls von den politischen Entscheidungen betroffen sind und Reife, Einsichtsfähigkeit, Beeinflußbarkeit etc. genausowenig ein Ausschlußkriterium sein dürfen wie bei Erwachsenen.

(3.2) Re: Wahlalter senken, 06.09.2001, 16:14, xenid ??: warum wählen? warum nicht direkt mitbestimmen? für mich ist das problem nicht die wahl, sondern das danach. einmal gewählt vergessen die meisten abgeordneten unter dem druck des regierens ihre ideale, ihre bestimmung. und wenn sie's nicht vergessen, dann bringen einem die etablierten das schon bei.

hier meine idee: ein modernes system kommt ohne parteien und wahl aus. es müsste ein regelforum (bewusst das wort gesetz weggelassen) geben, was für alle zugänglich ist. als weiteres müsste die öffentlichkeit dazu bewegt werden, sich wirklich dort zu informieren und wenn einem es wichtig erscheint auch mitdiskutieren. nun könnte man ähnlich einer auktion die wichtigsten themen (zugriffszahlen=bedeutung) in einer reglungsphase von allen (die es interessiert) abgestimmt werden. so könnten individuelle gedanken in der öffentlichkeit diskutiert werden und im anschluss regeln wegfallen oder neu entstehen.

ein langes vorwort für ein kleinen kommentar:

das wahlalter zu ändern bringt nichts! seit wann kann man geistige reife am körperlichen alter ablesen. für mich gibt es 16jährige, die politisch viel klarer denken als manch 50jähriger. es ist sinnlos mit solchen änderungen des wahlalters die momentane politik verbessern zu wollen.
ich sehe einen weg in der förderung der eigeninitiative und die einführung von volksabstimmungen zu allen themen die die allgemeinheit betreffen.
individuelle freiheit zur mitbestimmung


shanti -- xenid

Familienfreundliche Stadt

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(4.1) Re: Familienfreundliche Stadt, 05.08.2001, 22:53, Andreas Steyer: Berlin muss in die Zukunft investieren. Deshalb muss die Stadt vor allem die Gemeinschaften fördern, die ihr ihre Zukunft garantieren – die Familien (Lebensgemeinschaften mit Kindern). Jeder Beschluss in Senats- oder Bezirksverwaltung muss vor Verabschiedung auf Familienfreundlichkeit geprüft werden. Beratungen in Sozial-, Jugend- und Gesundheitsämtern müssen zu unterstützenden Gesprächen auch für außergewöhnliche Familienkonstellationen werden. Die Berliner Kieze müssen unter Mitbestimmung und Mitgestaltung der Familien zu Orten werden, an denen Kinder gerne aufwachsen. Berlin muss Familieninteressen über Interessen von Autofahrern und Geschäftsleuten stellen.

Bildung in den Vordergrund

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Umgestaltung von Schule

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(6.1) Re: Umgestaltung von Schule, 04.08.2001, 19:25, juliane arndt: Thema: Das neue Autonomiegesetz für Schulen Das neue Schulgesetz hat einige wirklich gute Ansätze, doch das Hauptaugenmerk sollten wir darauf legen, dass der Staat anscheinend versucht sich vor seiner größten Verantwortung zu drücken - nämlich die (Aus-)Bildung der Kinder/Jugend. So schön die Versprechungen über die "Autonomie und Unabhängigkeit der Schule" auch klingen mögen, letztendlich wird es dazu führen, dass die staatliche Unterstützung auf ein extremes Minimum beschränkt wird und um das Geld, welches darüberhinaus noch benötigt wird, muss sich die Schule durch einen guten Sponsor und Werbung selbst bemühen. Das führt zunächst natürlich zu einer neuen Art(gesunden) Wettbewerbs, der für die Schüler gar nicht mal unvorteilhaft sein wird, DOCH: bald wird es Schulen geben, die z.B. Siemens als Sponsor haben oder irgendeine andere große Firma, während einige Schulen einfach zurückfallen, da nicht "genug tolle Sponsoren für alle da sind". Die Schüler solcher Schulen werden sich wohl bemühen auf bessere zu kommen, was zu Massenschließungen führen wird. Als nächstes muß Berlin dann feststellen, dass nicht genug Superschulen für alle vorhanden sind. Auch werden die Aufnahmekriterien wohl sehr anspruchsvoll werden, was dann nur für die schlecht ist, die es nicht schaffen auf die somit entstandenen Eliteschulen zu kommen. Somit findet eine absolute Selektion (ghettoisierung) statt, wobei der Unterschied zwischen Gymnasium und Hauptschule nicht mehr so eine große Rolle spielen wird. Viel mehr unterscheidet man dann zwischen reicher und ärmerer Schule. Auf reicheren wird es z.B. normal sein,dass jeder Schülern seinen Computer hat, während auf ärmeren Schulen vielleicht noch nicht mal Bücher für alle Schüler vorhanden sind. Außerdem: die Firma, die eine Schule sponsort, wird von dieser auch möglichst ihre zukünftigen Mitarbeiter nehmen wollen und bist du nicht auf der Siemensschule, hast du noch schlechtere Karten, als jetzt dort eine Arbeit zu bekommen. Alles in allem fände durch ein solches Gesetz längerfristig gesehen eine eindeutige Selektion statt, die ich nicht gutheißen kann.

(6.2) Re: Umgestaltung von Schule, 04.08.2001, 19:44, juliane arndt: Thema: Schulkultur Berlins Schulen brauchen wieder Kultur.Eine Veranstaltung wie das Sportfest soll für Schüler wieder eine unterhaltsame Aktion sein die im Klassenverband durchgeführt wird und nicht eine langweilige Pflichtveranstaltung, die zumindest besser ist als Matheunterricht. Auch sollte man dafür sorgen, dass die Schülerclubs mehr Unterstützung bekommen. Diese werden oftmals nur deswegen nicht genutzt, weil keiner die ABM-Kraft bezahlen will. Dabei würde solch ein Ort die Schule wieder zum Mittelpunkt machen, zumindest für jüngere Schüler. Eine Schule muß mehr zu bieten haben als nur den Unterricht. So könnte jede Schule spezielle klassenübergreifende Feste, Konzerte oder andere Veranstaltungen ins Leben rufen und regelmäßig durchführen. Der Schüler hätte nach sehr kurzer Zeit eine andere viel engere Beziehung zu seiner Schule, wenn er mehr Spaß daran hätte, hin zugehen. Und wenn er erst mal Spaß hat und wenn er die Möglichkeit findet, sich für etwas zu engagieren, wird er sich auch mehr für das "Wohlergehen" der Schule einsetzen. Dazu gehört natürlich auch, dass das Schüler-Lehrer-Verhältnis besser wird. Doch auch dies wird erst dann geschehen, wenn auch die Lehrer mehr in der Schule sehen, als nur ihren Arbeitsplatz.

(6.3) Re: Umgestaltung von Schule, 05.08.2001, 22:55, Gregor Schwarz: 1. Mehr Lehrer und eine kleinere Anzahl von Schülern in den Klassen!
Durch eine Verkleinerung der Klassen werden die Lehrer auch psychisch entlastet. Das hat zur Folge das die Anzahl der Lehrer die in den Frühruhestand gehen müssen verringert.

2. Bessere Ausstattung der Schulen!
Durch bessere Ausstattung der Schulen mit grundlegenden Elementen wie z.B. Klopapier, Druckerpapier, Kopiergeräten usw. wird eine bessere Arbeitsatmosphäre geschaffen und mag durchaus dazu beitragen das viele Schüler dem Schulalltag mit einer minder großen Abneigung entgegensehen. Weiter brauchen die Schulen Computer mit deren Hilfe (und mit der Hilfe von dafür ausgebildeten Lehrern) ein effektiverer Informatikunterricht möglich wird. Dies ist sehr wichtig um in Zukunft in Bereichen wo Computer- und Softwarekenntnisse ihre Anwendung finden, genügend Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.

3. Unterrichtspflicht statt Schulpflicht!
WIR fordern eine Abschaffung der Schulpflicht und die Einführung der Unterrichtspflicht in den Oberschulen. Kein Schüler soll gezwungen sein am regulären Unterricht teilzunehmen, sondern nur an Abschlussprüfungen in jedem Fach am Ende jedes Halbjahres. Wie und von wem diese Schüler ihren Unterricht erhalten soll ganz in bei den Eltern und den Schülern liegen.

4. Mehr Selbstbestimmung!
Gerade in den Oberschulen sollten die Schüler mehr Möglichkeiten, mehr Rechte, haben ihre Schule zu gestalten und es soll nicht immer über die Köpfe der Schüler hinweg entschieden werden. Die hilft auch dabei den Schulen eine gemütlichere Arbeitsatmosphäre zu verleihen.

5. Eine Aktualisierung des Rahmenplanes damit der Unterricht interessanter und zeitgleicher wird.

(6.4) Bildungspolitik: Lernen in Freiheit – Recht auf Bildung statt Schulpflicht, 06.08.2001, 10:08, Martin Wilke:
Eine freiheitlich-demokratische, also eine auf den Prinzipien von Selbstbestimmung und Mitbestimmung aufbauende Gesellschaft muß logischerweise auch ihr Bildungssystem auf diese Grundlage stellen.
Aus der Erkenntnis, daß alle Menschen von Natur aus neugierig sind und ein natürliches Lernbedürfnis haben, daß kein Mensch zum Lernen gezwungen werden muß, daß Druck und Zwang nicht zu den gewünschten Lernerfolgen führen, sondern Abwehrreaktionen hervorrufen und aus der Erkenntnis, daß es der Zwang ist, der jungen Menschen die Freude am Lernen austreibt, ergibt sich die Konsequenz, von vornherein auf Druck und Zwang zu verzichten. Kinder und Jugendliche müssen im Rahmen des organisatorisch Möglichen selbstbestimmt entscheiden dürfen, was sie lernen und wo, wann, wie und von wem sie es lernen.

Forderungen:
Die Schulpflicht wird ersetzt durch ein Recht des Kindes auf Bildung. Das Recht auf Bildung muß auch gegenüber den Eltern durchsetzbar sein.
Das staatliche Schulmonopol wird abgeschafft und durch eine pluralistische Bildungslandschaft ersetzt, die durch einen zu gründenden nichtstaatlichen „Bildungskontrollrat" kontrolliert wird.
Die Kinder und Jugendlichen entscheiden selbst, welche Bildungsangebote sie wahrnehmen.
Es kann die verschiedensten Bildungseinrichtungen und Veranstaltungen geben – auch Schulen, die nach dem jetzigen Prinzip funktionieren –, solange gewährleistet ist, daß niemand grundsätzlich gezwungen wird.
Sollte die Nachfrage durch die bestehenden Angebote nicht gedeckt sein, ist der Staat für die Einrichtung entsprechender Angebote verantwortlich.
Staatliche und nichtstaatliche Angebote werden nach den gleichen Kriterien finanziert.
Die Bildungseinrichtungen regeln ihre eigenen Angelegenheiten selbst. Dazu zählen u.a. die Einstellung von Lehrern und die Verwendung der Gelder.
Staatliche Schulen werden so verändert, daß sie auch intern den Grundsätzen von Freiheit und Demokratie, von Selbstbestimmung und Mitbestimmung, entsprechen.

Im Einzelnen heißt das:
Es gibt keinen einzigen Kurs, den ein Schüler zu belegen gezwungen wäre.
Die Schüler gestalten ihren Tagesablauf selbstbestimmt.
Lehrer und Schüler sind in jeder Hinsicht gleichberechtigt.
Die Schüler werden nicht nach dem Alter getrennt. Klassen gibt es nicht. Interessengemeinschaften wie Lerngruppen entstehen über Altersunterschiede hinweg.
Es gibt keine Zensuren oder andere vergleichbare Bewertungen. Wer eine Rückmeldung über seine Fähigkeiten haben will, kann einen Lehrer oder andere Schüler um eine Einschätzung bitten.
Die ganze Schule betreffende Entscheidungen werden in der Vollversammlung aller Schüler und Lehrer getroffen, in der jeder Schüler und jeder Lehrer eine Stimme hat.
Zur Regelung von Streitigkeiten wird ein Justizkomitee eingerichtet, das durch die Vollversammlung gewählt wird.
Die Unterschiede zwischen den bestehenden Verhältnissen und den angestrebten sind unübersehbar groß. Es muß aber ein Weg gefunden werden, vom jetzigen Schulsystem hin zu einem freiheitlich-demokratischen zu kommen. Er wird nicht ganz einfach sein, aber er muß gegangen werden. Denn nur wenn man auch wirklich losgeht, wird man eines Tages sein Ziel erreichen. Und je weiter der Weg ist, desto früher muß man aufbrechen. Und natürlich sollte man auch zwischendurch nicht die Orientierung verlieren. Hier nun also die Schritte für die ersten Jahre:
1. Jahr
umfassende Informations- und Aufklärungskampagne zu Änderungen und Hintergründen, breite öffentliche Diskussion
Schulinterne Vollversammlung als beratendes Gremium
Aufbau einer demokratisch gewählten Schülervertretung
Einstellung der Notengebung
erleichterte Schulneugründungen, volle Finanzierung Freier Schulen – ab dem ersten Betriebs-jahr
freie Schulwahl durch den Schüler unter bestehenden Schulen
Planung mehrerer Modellschulen nach dem Vorbild der international erfolgreichen Sudbury Schools in verschiedenen Gegenden Berlins
2. Jahr
Vollversammlung wird beschließendes Gremium
Justizkommitee wird eingerichtet
formale Gleichberechtigung von Schülern und Lehrern
Öffnung und Erweiterung des Kurssystems
Sudbury Schools nehmen ihre Arbeit auf (Schulversuch)

3. Jahr
Vollversammlung entscheidet über alle Personalfragen
demokratisch gewählter Bil-dungs-kon-trollrat übernimmt Schulaufsicht

Hochschulpolitik

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Jugendprojekte

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Verschwendung stoppen

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(9.1) Re: Verschwendung stoppen, 04.08.2001, 19:53, juliane arndt: unnötige investitionen: - zu hohe Gehälter für Politiker -Prestigeobjekte wie z.B.: Olympiastadion, Reichtagskuppel, neues (riesiges) Kanzleramt, Extrawohnungen für bonner Familien, allgemein Bauten die vor allem representativ sein sollen -Fernsehgeräte in S-Bahnen -Jugendclubs, die nicht an eine Schule gekoppelt sind -Bezahlen dafür, dass sich BMW bei uns niederlässt (anstelle Steuern zu nehmen)

(9.2) Re: Verschwendung stoppen, 05.08.2001, 22:56, Andreas Steyer: Berlin kann nicht arm sein. Einer Stadt, in der jährlich so viel verpulvert wird, kann es finanziell nicht schlecht gehen. Da es aber anscheinend doch so ist, muss die exorbitante Verschwendung in der Berliner Verwaltung gestoppt werden. Mit Unterstützung des Landesrechnungshofes und des Bundes der Steuerzahler müssen Verschwendungsfälle beseitigt werden. Es muss professionelles Management in die Verwaltung einkehren. In Zukunft darf nie wieder ein Landesamt zwischen Gebäuden hin- und herziehen, eine Brücke nur halb fertiggestellt werden oder Behördenpost unnötig teuer verschickt werden.

Bürokratie abbauen

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Verwaltung effektiver und bürgernaher

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(11.1) Re: Verwaltung effektiver und bürgernaher, 05.08.2001, 22:57, Andreas Steyer: Die Berliner Verwaltung ist aufgebläht – und zwar sehr kurios. Während einige Abteilungen ihren Nutzen fast völlig verloren haben, sind andere hoffnungslos überlastet. Betriebsbedingte Kündigungen sind aber nicht zu verantworten. Vielmehr muss das überhängende Personal sinnvoll eingesetzt werden. Aus einem Personalpool sollen überlastete Senatsverwaltungen aber auch Jugend-, Kultur- oder Sportprojekte Mitarbeiter engagieren können und sie gemäß ihren Interessen und Fähigkeiten einsetzen.
Zur sinnvollen Einsetzung von Personal gehört auch das Vermeiden von überflüssigen Kleinen Anfragen durch das Abgeordnetenhaus.

landeseigene Immobilien

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(12.1) Re: landeseigene Immobilien, 05.08.2001, 22:57, Andreas Steyer: Berlin besitzt viele Immobilien. Ein großer Teil davon steht leer. Dass man diese Immobilien zu Spitzenpreisen verkaufen kann, ist eine Illusion. Im Gegenteil – für viele wird man nie einen Käufer finden. Deshalb muss man die Immobilien sinnvoller einsetzen. Durch ein professionelles unabhängiges Gebäudemanagement könnte eine dauerhafte sinnvolle Unterbringung von Landes- und Bezirksämtern gefunden werden. Auch andere landeseigene Einrichtungen wie Jugendclubs oder Kulturzentren müssen dabei eingebunden werden. Es muss vermieden werden, dass eine Einrichtung ein Gebäude teuer anmietet, während nebenan ein landeseigenes Haus verfällt. Es darf auch nicht sein, dass Schulen nur vormittags und Jugendclubs nur nachmittags betrieben werden. Hier kann man Synergien schaffen.
Die Immobilien des Landes Berlin gehören nicht einem Senator, sondern den Berlinerinnen und Berlinern. Landeseigene Gebäude oder Sportplätze, die das Land nicht mehr selber betreiben kann, müssen für die eigenständige Nutzung und Betreibung durch die Bevölkerung geöffnet werden.

mehr Autonomie der Bezirke

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Diskriminierung abschaffen

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(14.1) Re: systematische Diskriminierung abschaffen, 12.08.2001, 11:52, Andreas Steyer: Berlin muss zu einer weltoffenen und toleranten Stadt werden. Keine Bevölkerungsgruppe darf mehr in dieser Stadt systematisch diskriminiert werden. Berlin muss eine Initiative zur vollkomenen Gleichstellung von Homosexuellen auf den Weg bringen. Unter Einbeziehung von Behindertenvertretungen ist Berlin zu einer behindertengerechten Stadt umzugestalten. Asylbewerber sind keine Menschen zweiter Klasse. Sie dürfen nicht durch Residenzpflicht oder Geld per Chipkarte diskriminiert werden. Wenn Menschen ohne deutschen Pass fest in Berlin leben, haben sie auch das Recht, sich voll und ganz ins Stadtleben - auch durch Teilnahme an Bürgerbeteiligung und Wahlen - einbringen zu können.

ÖPNV

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(15.1) Re: ÖPNV, 12.08.2001, 11:38, Andreas Steyer: Bus, U-Bahn und S-Bahn sind die wichtigsten Verkehrsmittel für Berlin. Deshalb müssen sie in den Vordergrund der Berliner Verkehrspolitik gerückt werden. Ziel dieser Verkehrspolitik muss sein, dass alle Berlinerinnen und Berliner die Nutzung des ÖPNV mittels einer monatlichen Abgabe bezahlen, also Fahrausweise und Schwarzfahren der vergangenheit angehören. Für dieses Ziel müssen durch einen Ausbau des Verkehrsnetzes, durch eine Anschaffung von mehr Bussen und Zügen und durch eine Beteiligung von ÖPNV-Nutzern und Autofahrern an der ÖPNV-Konzeption die Voraussetzungen geschaffen werden.

(15.1.1) Re: ÖPNV, 01.11.2001, 14:46, martin steldinger: Aber was tun, mit den Berlinern, die garnicht die OePNV nutzen wollen? Weil sie z.b.ein Auto haben (siehe Debatte ueber Zwangs-Semester-Tickets fuer Studenten). Was machst du mit zugereisten, die nicht lange in Berlin bleiben? Warum kosteten 2h 4.20dm?

Arbeitsmarktpolitik

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(16.1) Re: Arbeitsmarktpolitik, 04.08.2001, 17:22, juliane arndt: ich wollte mal 'ne idee bringen, wie man arbeitslose in berlin beschäftigen kann und ich hoffe, dass jetzt nicht gleich alle denken, ich sei ein bisschen krank oder so, aber: Es ist einfach eine Lüge zu sagen es gäbe in Berlin nichts zu tun. Ganz bestimmt findet ein großer Teil der Arbeitslosen hier wirklich keinen Job, doch eine Stadt ist wie ein Garten - es muss immer was getan werden. (man bin ich poetisch!!!) Ob nun Säuberung oder einfach nur "Verschönerung" - Berlin hat beides nötig. Warum also sollen Leute die keinen Job haben nicht z.B. unsere teilweise verdreckten Wälder auf Vordermann bringen, dies könnte sogar unter der Anleitung eines Försters geschehen. Auch in Parkanlagen, an Seen, auf Spielplätzen oder in der Fussgängerzone braucht man wirklich Menschen, die z.B. Telephonzellen reinigen, nicht mehr aktuelle Plakate von Laternen entfernen oder einfach nur die Hundekacke wegräumen.(sorry, mir ist kein besseres wort dafür eingefallen; es ist nicht so komisch gemeint wie es klingt) Das hört sich zwar erst mal hart an, aber wir hätten wirklich eine "Arbeitslosenarbeit" geschaffen. Man würde einfach festlegen, dass jeder der Arbeitslosenhilfe bezieht, verpflichtet ist 5 Tage die Woche für das Geld, das er sowieso bekommt, die Stadt etwas sauber zuhalten und wer dies nicht tut, dem wird die finanzielle Hilfe gestrichen. Für alleinerziehende Mütter/Väter könnte man sich ja auf 3 Tage die Woche oder so einigen. Das ganze hätte zum einen den Effekt, dass Arbeitslose doch Arbeit hätten, vor allem aber würden sich Sozialschmarotzer (die wir sich berlin/deutschland selbst zuzuschreiben hat) zwei mal überlegen, ob sich das wirklich lohnt. Außerdem würde unsere Stadt etwas sauberer werden.

(16.1.1) Re: Arbeitsmarktpolitik, 04.08.2001, 20:07, jule arndt: nachdem ich das nochmals gelesen habe, muss ich wohl ergänzen, dass ich das nicht so böse ausdrücken wollte. ich denke nur, dass das eine gute art ist, arbeitslose wieder in die gesellschaft einzugliedern und ihnen eine aufgabe zu geben. ich hoffe, der text ist nicht falsch rüber gekommen...

(16.1.2) Gegen Arbeitszwang, 06.08.2001, 10:19, Martin Wilke: Wenn Menschen im Auftrag der Stadt arbeiten, müssen sie auch vernünftig bezahlt werden, in einem richtigen Angestelltenverhältnis oder ABM-Kräfte.
In meinem persönlichen Umfeld sind bzw. waren zahlreiche Menschen während ihrer Arbeitslosigkeit sehr für diverse gesellschaftliche Belange engagiert. Dies ist/war aber nur möglich, solange sie ihr Geld vom Arbeitsamt erhalten, und wurde unmöglich, sobald sie gedrängt werden, ein Beschäftigungsverhältnis einzugehen. Ich habe das auch bir mir selbst gesehen. Seitdem ich Zivildienstleistender bin, komme ich kaum noch zu etwas.
Jegliche Versuche einen Arbeitszwang einzuführen bzw. auszuweiten, sollten wir entschieden zurückweisen.

(16.3) Wir wollen eure "Hilfe" nicht! - Gegen Arbeitszwang und Billigjobs, 06.08.2001, 10:43, Martin Wilke: Aus einem Flugblatt der Jungdemokraten
(http://members.aol.com/jdjlbv/)

Ausgrenzung, Verarmung und Gängelei von BezieherInnen sozialer Leistungen sind seit jeher Bestandteil bundesdeutscher Sozialpolitik. Diese Praxis hat in jüngster Vergangenheit jedoch deutliche Verschärfungen erfahren. Sie findet ihren Ausdruck in massiven materiellen Einschränkungen für LeistungsbezieherInnen, wie beispielsweise der seit 1996 geltenden Regelung, dass ArbeitlosenhilfebezieherInnen mit jedem Jahr Erwerbslosigkeit automatisch 3% ihrer Bezüge gekürzt werden, und das wohlgemerkt bei einer durchschnittlichen Arbeitslosenhilfe von 930 DM. Darüber hinaus zeigen sich diese Verschärfungen aber vor allem auch in dem sich zunehmend weiter ausbreitenden staatlichen Zwang zur Arbeit. Arbeitszwang in diesem Sinne meint dabei den staatlich organisierten Zwang zu Niedriglöhnen und ungeschützter Beschäftigung von BezieherInnen sozialer Leistungen. Konkret handelt es sich in der Regel um Beschäftigungen als ‚WaldaufräumerInnen', städtische 'blaue Sauberengel' oder ErnteeinsatzhelferInnen und das oftmals noch für 3 DM die Stunde. 1998 waren bereits ca. 300 000 Personen von solchen sogenannten ‚gemeinnützigen und zusätzlichen Arbeitsmaßnahmen' betroffen. Tendenz steigend.
Der Zwang zur Lohnarbeit wohnt grundsätzlich dem Kapitalismus inne: Außer einer kleinen Schar von Glückspilzen, die im günstigsten Fall noch aufgrund einer Erbschaft zu den Kapitaleignern zählen, ist die überwiegende Mehrheit doch schlicht um des Überlebens Willen auf den Verkauf ihrer Arbeitskraft angewiesen. Wie stark dieser Zwang jedoch ist, hängt in der konkreten Phase des Kapitalismus von der Qualität der staatlichen sozialen Absicherung ab. So wie ein hohes materielles soziales Absicherungsniveau Erwerbslose davor bewahrt, allein aufgrund unmittelbarer Existenzangst eben jeden Job annehmen zu müssen, ist das Gegenteil wiederum der Fall, wenn die sozialen Sicherungssysteme konsequent abgebaut bzw. Arbeitszwangsmaßnahmen verschärft werden.
Den vorläufigen Höhepunkt der Entwicklung stellt die seit April 1997 in Kraft getretene Zumutbarkeitsbestimmung dar, die faktisch die Aufhebung des Berufs- und Qualifikationsschutzes für Erwerbslose bedeutet: war es bisher so, dass Erwerbslose zumindest über einen gewissen Zeitraum nur dann ein Beschäftigungsangebot annehmen mussten, wenn dieses ihrer Berufsqualifikation bzw. ihrer letztausgeübten Tätigkeit entsprach, sind erworbene Abschlüsse, Qualifikationen geschweige denn Interessen heute völlig irrelevant. Was gilt, ist allein die körperlich-seelische Verfügbarkeit. Bereits nach 6 Monaten kann der Astrophysiker jetzt problemlos als Spargelstecher eingesetzt werden. Der Berufsschutz wird ersetzt durch das Kriterium der Arbeitsfähigkeit. Und wer nicht mitmachen will, dem droht der Staat mit Leistungsentzug. Denn wer nicht arbeitet, der soll auch nicht essen. So führt die erstmalige Ablehnung einer vermittelten Arbeitsgelegenheit durch die betroffene Person zunächst zur Kürzung der jeweiligen sozialen Leistung, auf die bei wiederholter ‚Uneinsichtigkeit' bereits eine gänzliche zeitweilige Streichung der Bezüge erfolgen kann.
Klarer Fall würde man meinen: Verstoß gegen Artikel 12 des Grundgesetzes, wonach niemand zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden darf. Um so überraschender das Gegenargument, welches eine Wahlmöglichkeit der LeistungsbezieherInnen konstruiert: schließlich könnten diese aus dem Leistungsbezug aussteigen, wenn sie der erzwungenen Arbeit nicht nachkommen wollen. Die Abenteuerlichkeit dieser Konstruktion entfaltet ihre volle Größe, wenn man sich die Zwangsmaßnahmen genauer vor Augen führt.

Arbeitszwang konkret
1. Arbeitszwang und SozialhilfebezieherInnen
Wer aus der Arbeitslosenunterstützung ausgeschieden ist oder einen solchen Anspruch gar nicht erst begründen konnte, weil er/sie keinen Arbeitsplatz bekommen hat, keine kontinuierliche Beschäftigungsbiographie vorweisen kann oder gänzlich arbeitsunfähig ist, dem bleibt nur noch die Sozialhilfe. Deren Satz beträgt derzeit bestenfalls gerade einmal ca. 538 DM, zuzüglich Aufstockungsbeträge, wie etwa Wohn- oder Kleidergeld. Die Arbeitsverpflichtung für SozialhilfebezieherInnen ist bereits im Bundessozialhilfegesetz festgeschrieben. Unter dem Stichwort ‚Hilfe zur Arbeit' wird explizit auf den Vorrang der Arbeitskraft vor der Sozialhilfe hingewiesen und werden diejenigen, die keinen Erwerbsarbeitsplatz finden, zur Annahme von Arbeitsgelegenheiten verpflichtet. Dabei hat es für SozialhilfebezieherInnen nie einen Qualifikations- bzw. Berufsschutz gegeben: grundsätzlich ist alles zumutbar. Diese Regelung stellt die Basis dafür dar, SozialhilfebezieherInnen zu sogenannter gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit heranziehen zu können. Zusätzlich bedeutet in diesem Zusammenhang, dass solche Arbeit nicht in Konkurrenz zu tariflich abgesicherten Arbeitsplätzen stehen darf. Ein Anspruch, der in der Regel nicht eingelöst wird: gerade finanzschwache Kommunen bauen verstärkt öffentliche Arbeitsplätze ab, um statt dessen Zwangsverpflichtete einzusetzen. Andernfalls handelt es sich bei den Arbeiten, zu denen SozialhilfebezieherInnen herangez ogen werden, nur zu häufig um unnötige Arbeit, die nur zu Disziplinierungszwecken geschaffen wurde. Die Betroffenen können für einen maximalen Zeitraum von drei Monaten beispielsweise zu Arbeiten auf Sportplätzen, Grünanlagen oder bei Wohlfahrtsverbänden gezwungen werden. Es handelt sich weder um arbeitsvertraglich begründete Arbeitsverhältnisse noch werden Sozialversicherungsbeiträge entrichtet. Vielmehr erhalten die Betroffenen lediglich eine poplige Mehraufwandsentschädigung zur Sozialhilfe von 1 bis 4 DM/Std. Eine andere Variante besteht darin, SozialhilfebezieherInnen an Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen auszuleihen oder an private Leihfirmen zu vermitteln. Zwar handelt es sich um sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse für einen Zeitraum zwischen ½ und 2 Jahren, die Einkommen bewegen sich jedoch durchgängig im Niedriglohnbereich, da sogenannte Haustarife bezahlt werden, welche deutlich unter den öffentlichen Tarifen liegen.

2. Arbeitszwang und BezieherInnen von Arbeitslosenunterstützung
Arbeitslosenunterstützung erhalten Arbeitslosengeld- und ArbeitslosenhilfebezieherInnen. Arbeitslosengeld bezieht, wer innerhalb von drei Jahren mindestens ein Jahr lang sozialversichert beschäftigt war. Die Anspruchsdauer beläuft sich je nach Beschäftigungsdauer und Alter zwischen 14 und 32 Monaten. Die Anspruchshöhe liegt derzeit bei ca. 60 des letzten Nettogehaltes.
Früher bezog Arbeitslosenhilfe, wer seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld verloren hat oder aber mindestens 150 Tage erwerbstätig war. Letztere Gruppe wurde jedoch im Rahmen des rot-grünen Sparpaketes ausgeschlossen und damit die Arbeitslosenhilfe als eigenständige Form der Sozialleistung faktisch abgeschafft. Die Anspruchsdauer für Arbeitslosenhilfe ist im Prinzip unbegrenzt, zumindest solange der Erwerbslose dem Arbeitsamt zur Vermittlung zur Verfügung steht. D.h. wer etwa durch Krankheit berufsunfähig wird, fällt unmittelbar aus der Arbeitslosenhilfe raus. Die Anspruchshöhe beläuft sich auf ca. 53 des letzten Nettogehaltes, wobei die Arbeitslosenhilfe jährlich neu beantragt werden muss.
1994 hatte die alte Bundesregierung versucht den staatlich Arbeitszwang auch für die EmpfängerInnen von Arbeitslosenhilfe durchzusetzen. Dieser Vorstoß scheiterte damals noch an den breiten öffentlichen Protesten. Nur zwei Jahre später war der ideologische Boden aber offensichtlich bereitet. Unter dem schönen Label "Arbeitnehmerhilfe" wurde der erzwungene Arbeitseinsatz schließlich in das Sozialgesetzbuch aufgenommen. Haupteinsatzgebiet ist die Erntearbeit. Dabei handelt es sich zwar um tariflich abgesicherte Beschäftigungen, allerdings sind diese kärglich entlohnt, häufig körperlich sehr anstrengend und daher oftmals unbesetzt. So liegt der brutto Stundenlohn der erzwungenen Arbeitseinsätze zwischen 10,90 DM (Hessen) und 5,85 DM (Brandenburg) (Stand 1999). Zusätzlich erhält der ‚Proband' 25 DM Aufwandsentschädigung vom Bund, die jedoch nicht Teil des Lohnes sind, dementsprechend etwa im Krankheitsfall auch nicht ausgezahlt werden. Insgesamt besteht keine gewerkschaftliche Absicherung und auch Arbeitsschutzregelungen, die auch bei solchen erzwungenen Arbeitseinsätzen galten, wurden inzwischen abgeschafft, um die Einsätze möglichst flexibel zu gestalten: 30 Stunden können nun frei über die Woche verteilt werden und die rot-grüne Regierung hat festgelegt, dass solche Einsätze jetzt auch länger als drei Monate dauern dürfen. Die ArbeitszwänglerInnen werden für potentielle ArbeitgeberInnen attraktiv gemacht. Wer sich weigert unter diesen Bedingungen einer Beschäftigung im Niedriglohnbereich nachzugehen, dem droht der Staat mit dem genannten Leistungsentzug.
1998 wurde nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeit etwa 12.100 Personen die sogenannte "Arbeitnehmerhilfe" gewährt. Damit blieb man jedoch deutlich hinter den eigenen Erwartungen zurück, wurden im ursprünglichen Ansatz doch Mittel bereitgestellt, um allein etwa 760.000 LeistungsbezieherInnen unter 35 Jahren in die Saisonarbeit zu vermitteln. Wesentlicher Grund für das Scheitern ist, dass das monatliche Salär in der Erntearbeit trotz der 25 DM Aufwandsentschädigung häufig unter den jeweiligen Arbeitshilfebezügen lag. Denn in einem solchen Fall obliegt der betroffenen Person die Möglichkeit, den erzwungenen Arbeitseinsatz abzulehnen. Bei einer durchschnittlichen Arbeitslosenhilfe von 923 DM spricht dies Bände. Weitere Ursache war, dass die Zwangsverpflichteten vernünftigerweise ihrer Arbeit so schlecht nachgegangen sind, dass die Landwirte lieber auf ausländische SaisonarbeiterInnen zurückgegriffen haben. Arbeitsverweigerung lohnt sich also.
Im November 1997 beschloss die Regierung Kohl, die Zwangsmaßnahmen auch auf die BezieherInnen von Arbeitslosengeld auszuweiten. Nach dieser Regelung dürfen jene zu Arbeitseinsätzen herangezogen werden, bei denen seit Eintritt der Erwerbslosigkeit sechs Monate verstrichen sind. Dies ist so pikant, weil die Ausgaben für das Arbeitslosengeld eben nicht aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert werden, sondern aus den Sozialversicherungsabgaben, die zur Hälfte von den ArbeitnehmerInnen geleistet werden. Worum es geht ist klar: durch solche Maßnahmen sollen die Ausgaben der Sozialversicherungen gesenkt werden, um trotz steigender Arbeitslosigkeit und sinkender Lohnsumme die Abgaben, vor allem für die ArbeitgeberInnen stabil zu halten - ganz im Sinne der Propaganda, dass die Arbeit zu teuer sei.

Wozu der Zwang?
Unter der rot-grün Bundesregierung hat sich an diesen Entwicklungen nichts Wesentliches geändert, vielmehr hat sie diese weiter vorangetrieben und steht deutlich in der Kontinuität der Kohlschen ära. Doch von rot-grüner Seite ist von Kontinuität geschweige denn Zwang nichts zu hören. Statt dessen predigen ‚moderne Sozialdemokraten' lieber die Notwendigkeit der Modernisierung des bundesdeutschen Sozialstaats und fabulieren im Zusammenhang mit den Arbeitszwangsmaßnahmen auch gerne vom ‚aktivierenden' oder ‚ermunternden' Staat. Vordergründig erklärtes Ziel dieser ist die Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt, zu der es die Erwerbslosen zu motivieren gilt. Die vermittelten Arbeitsgelegenheiten wollen sie als ‚Chance' und nicht als Zwang begriffen wissen: "Wir machen Ihnen ein Angebot, das Sie nicht ablehnen können" Unübertroffener Zynismus schlägt einem bei diesem Slogan ins Gesicht, wenn man ihn im Kontext der Leistungsentzugdrohung denkt.
Auch wenn wir auf die Auffassung, dass nur wer arbeitet auch essen soll, an dieser Stelle nicht weiter eingehen (nur um Irrtümern vorzubeugen: wir denken eher, dass wer nicht arbeitet wenigstens essen soll), wenn wir also innerhalb der Argumentation der Joch- und Fronfraktion bleiben, ist diese nicht plausibel. Allen Unterstellungen zum Trotz ist die Ursache der Arbeitslosigkeit nicht ein Motivationsproblem, sondern tatsächlich in den 7.000.000 fehlenden Erwerbsarbeitsplätzen zu suchen. Wenn es aber gar nicht so ist, dass die Menschen zu allerlei sinnlosen Tätigkeiten gezwungen werden müssen, um mit Freuden arbeiten zu gehen, stellt sich um so mehr die Frage nach Sinn und Zweck der Übung.
Sicherlich sind hier zum einen die konkreten Auswirkungen auf die Betroffenen zu nennen. Die ganz alltägliche Gängelpraxis führt bereits jetzt zur massenhaften Nicht-Inanspruchname von Sozialleistungen seitens der Anspruchsberechtigten. Denn natürlich handelt es sich um Disziplinierungsmaßnahmen, die den Erwerbslosen so schöne Tugenden wie Frühaufstehen, Fleiß und Unterordnung nahe bringen sollen. Dies ist ganz im Sinne des kapitalistischen Erfinders, fungiert das Heer der Erwerbslosen doch auch unter heutigen Verhältnissen als potentielle Reservearmee, die es bei Bedarf zu aktivieren gilt. Die Aktivierung fällt natürlich um so schwerer, wenn die Erwerbslosen aus den Arbeitsprozessen und deren Logik vollkommen ausgeschlossen sind. Mittels der Zwangsmaßnahmen wird daher ein gewaltiges Verschiebesystem in Gang gesetzt, das den Erwerbslosen zusätzlich das Gefühl vermittelt, es geschieht etwas - so aussichtslos dies auch sein mag.
Sinn und Zweck gehen jedoch weit über die direkt Betroffenen hinaus. Adressaten der Aktionen sind auch die (noch) in Arbeit Befindlichen, bei denen diese auf subtile Weise Wirkung zeigen: um den drohenden Repressalien nicht ausgesetzt zu sein, sind sie um so mehr bereit, schlechte Arbeitsbedingungen, fehlende Mitbestimmung und Lohnsenkung zu akzeptieren. Dies zeigen nicht zuletzt all die kleinen "Bündnisse für Arbeit" auf betrieblicher Ebene. Jüngstes Beispiel ist das Verhalten der Holzmann-Belegschaft, die, um das Missmanagement ihrer Konzernspitze zu kompensieren, sofort bereit war, mit Lohnverzicht und Mehrarbeit "ihren Teil" dazu beizutragen, die Pleite abzuwenden. Als die zuständige Gewerkschaft das ihrige tat, dies zu verhindern und die ganze Branche vor einer Lohnabwertung zu bewahren, geriet sie seitens der Belegschaft stark in die Kritik.
Weiteres Indiz für die Auswirkungen einer immer repressiveren Sozialpolitik ist der gesunkene Krankenstand, der weniger Ergebnis der Jodsalzkampagne, sondern Anzeichen dafür ist, dass immer mehr ArbeitnehmerInnen sich auch mit Lungenentzündung in den Betrieb schleppen würden: nur nicht negativ auffallen, die nächste Kündigungswelle kommt bestimmt.
Die Disziplinierung der Ausgeschlossenen ist Mittel zur Disziplinierung der Eingeschlossenen.
Dies funktioniert vor allem deshalb so gut, weil im Arbeitszwang gleichzeitig eine Arbeitsethik transportiert wird, die die individuelle Wertigkeit eng mit der individuellen Leistungsfähigkeit und Nützlichkeit verkoppelt und somit Konkurrenz und Leistungsdruck intensiv vorantreibt. Die so forcierte Leistungsdebatte dient der Legitimation immer offensichtlicher zu Tage tretender sozialer Ungleichheiten. Diese können in bürgerlichen Gesellschaften, die doch auf Gleichheit rekurrieren, immer (und nur) dann gerechtfertigt werden, wenn sie als Ergebnis unterschiedlicher Leistungsfähigkeit präsentiert werden können. Wachsende Ungleichheit und sozialer Abstieg werden auf diese Weise individualisiert, niemand anders ist Schuld an der Situation der Betroffenen als diese selbst. Mittels Zwangsmaßnahmen werden also Werte transportiert, die soziale Ungleichheit rechtfertigen und das Nicht-Verwertbare diffamieren.
Die Verwertungslogik geht so weit, dass sie selbst einen Grundrechtsabbau begründet: Artikel 12 Grundgesetz, in dem dem Individuum garantiert wird, dass es nicht zur Aufnahme einer bestimmten Arbeit gezwungen werden kann, wird auf kaltem Wege abgeschafft. Indem Rechte nun an Pflichten gebunden werden, wird eine Geschäftsbasis unterstellt, in der es ein Geben und Nehmen zwischen Staat und Individuum gibt: wer sich nicht verwerten lässt, dem stehen auch keine Rechte zu. Durch diese Kopplung wird das Prinzip der Unveräußerlichkeit von Grundrechten abgeschafft. Ein Staat, der Individuen ihre Rechte jedoch nicht mehr um ihrer selbst Willen gewährt, ist ein autoritärer Staat, in dem die individuelle Freiheit nichts mehr zählt. In der kapitalistischen Gesellschaft besteht allerdings ein Bedürfnis nach Zwang und Autorität. Allein die Aushungerungsdrohung schafft eine Realität, in der es für Menschen vernünftig wird, wider ihre Bedürfnisse ausbeutende Arbeit zum Zwecke der Mehrung des Reichtums anderer zu leisten. Die Diffamierung und Prekarisierung von Erwerbslosen, zielt auf die Höhe der Löhne. Niedriglöhne sollen legitimiert und erzwungen werden, auf dass der Mehrwert sich wieder mehre.
Die Solidarisierung mit den Ausgeschlossenen muss daher im Interesse der in Lohn und Brot Befindlichen liegen. Statt dessen wird versucht, den Interessensgegensatz zwischen Kapital und Arbeit durch einen konstruierten Teile-und-Herrsche-Mechanismus zwischen Stamm- und Randbelegschaft zu überlagern: Während erstere in den Genuss tariflicher Rechte und sozialer Absicherung kommen, bleibt er für den anderen Teil, der überwiegend durch die Befristung der Arbeitsverhältnisse jederzeit austauschbar ist, verschlossen. Die gewünschte Wirkung ist eine Entsolidarisierung der Beschäftigten. Auch die Gewerkschaften laufen derzeit Gefahr, zu einem Versicherungsverein für eine privilegierte Stammarbeitergruppe zu werden. Wenn die Gewerkschaften die Interessenvertretung der BesitzerInnen eines stabilen Arbeitsplatzes weiterhin zu ihrer einzigen Aufgabe machen sollten, riskieren sie, zu einer neo-korporativen und konservativen Kraft zu werden. Wenn die Gewerkschaftsbewegung sich aber als Bewegung individueller und gesellschaftlicher Befreiung entwickeln will, muss sie ihren Arbeitshorizont weit mehr als bisher über die bloße Verteidigung der Erwerbstätigen hinaus ausweiten und gegen die zunehmende gesellschaftliche Segmentierung und die Verdrängung wachsender Bevölkerungsteile an den Rand des Arbeitsmarktes kämpfen.

Und Wir?
JungdemokratInnen / Junge Linke setzen sich für die radikale Demokratisierung der Produktionsverhältnisse sowie das Recht auf umfassende Selbstbestimmung des Individuums ein. Anstatt zu überlegen welcher geschickte Kniff neue Arbeit schafft und wie Menschen mit immer neuen Repressalien zu unsinniger Arbeit gezwungen werden können, gilt es zu überlegen, welche unsinnige Arbeit wir abschaffen und wie wir die verbleibende Arbeit gerecht verteilen können. Je mehr dies gelingt, desto mehr Zeit bleibt zur individuellen und gesellschaftlichen Emanzipation. Radikaldemokratische Politik darf sich daher nicht damit begnügen, Einzelnen die Möglichkeit zu geben, sich den Arbeitsprozessen zu entziehen, sie muss die Arbeitsprozesse selbst verändern, um ein Leben ohne Fremdbestimmung und Ausbeutung zu ermöglichen. Soziale Grundsicherung und radikale Arbeitszeitverkürzung könnten dabei erster Ausgangspunkt und Teil einer Aneignungsbewegung sein.
Langfristig setzen sich JungdemokratInnen/Junge Linke für die Überwindung der kapitalistischen Lohnarbeit ein.

Kultur

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Club-Kultur

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Sportpolitik

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(19.1) Re: Sportpolitik, 04.08.2001, 20:04, juliane arndt: Anstatt Hertha ihr ganzes Stadion zu finanzieren, sollte Berlin kleine Jugendvereine unterstützen. Sportvereine holen die Kinder von der Strasse, lassen sie früh lernen mit anderen Menschen klarzukommen und geben ihnen eine Aufgabe. Egal ob eine AG in der Schule oder der Karateverein nebenan, meist trifft man auf unmotivierte, nicht immer gut ausgebildete Trainer, die die Kinder eher beaufsichtigen, mit ihnen larifari-Spiele spielen, anstatt ihnen was beizubringen. Doch auch die Örtlichkeiten (Turnhallen,...) oder Materialien sind alt und abgenutzt, sodass richtiger Sport oft gar nicht möglich ist. Der Sport muss wieder attraktiver gemacht werden. Nicht nur durch weniger Beitrag, der sich ja in Vereinen sowieso in Grenzen hält, sondern durch die Modernisierung von Sportplätzen und natürlich die Erlaubnis diese nutzen zu dürfen.

(19.2) Re: Sportpolitik, 05.08.2001, 22:58, Christoph Henseler: Die Sportvereine in Berlin haben eine lange Tradition und sind als gesellschaftsbildende Faktoren nicht zu unterschätzen. Da Sport außerdem noch als eine der gesündesten Freizeitbeschäftigungen angesehen werden muß, ist es selbstverständlich, dass die Vereine von der Stadt unterstützt werden. Nicht selbstverständlich ist es hingegen, dass das Land Berlin enorme Gelder für den Bau von Stadien ausgibt, die dann auch noch zum großen Teil von professionellen Fußballmannschaften ausgegeben werden. Diese Art von Sport hat keinen Anspruch auf öffentliche Förderung. Kein Geld für Profi-Mannschaften!

Umweltpolitik

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Drogenpolitik

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(21.1) Re: Drogenpolitik, 05.08.2001, 22:59, Christoph Henseler: Während in anderen Städten wie Hamburg und Frankfurt schon längst erfolgreiche Modelle realisiert wurden, um den Drogenkonsum von der Straße weg in einen hygienisches und menschenwürdigen Ort zu verlagern, haben die Machthaber in Berlin sich bisher geweigert, auch nur erste Ansätze dafür zu schaffen. WIR will die Einrichtung von Fixerstuben und die kontrollierte Abgabe von Heroin an Schwerstabhängige auch in Berlin als Modellprojekte forcieren, um auch süchtigen eine Möglichkeit zur menschenwürdigen Befriedigung der Sucht und zur Teilnahme an der Gesellschaft zu ermöglichen.

mehr öffentliche Räume

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(22.1) Re: mehr öffentliche Räume, 05.08.2001, 22:59, Christoph Henseler: Seit längerer Zeit ist in Berlin der Trend erkennbar, immer mehr Ladenflächen aus dem öffentlichen Raum in private Flächen zu verlegen. Das aus den vereinigten Staaten übernommene Modell der sog. Malls, große Einkaufszentren mit vielen Geschäften unter einem Dach, wobei der gesamte Raum Privatbesitz ist, so dass somit der jeweilige Hausherr dort das Hausrecht übt. Diese Entwicklung will WIR eindämmen, sind doch die Folgen unabsehbar. So sind diese Flächen für große Teile der Bevölkerung nicht mehr zugänglich: nur der kaufkräftige Konsument ist willkommen, soziale Randgruppen wie Obdachlose, die sich vordem immer im öffentlichen Raum aufhielten, werden nun vollends an den Rand gedrängt, so dass sie am gemeinsamen Leben nicht mehr teilnehmen. Dies will WIR verhindern. Des weiteren ist auch das politische Leben, das ja nun gerade in den öffentlichen Raum gehört, ist dadurch in größtem Maße behindert, versinken doch die traditionellen Geschäftsstraßen in Bedeutungslosigkeit und die neuen Geschäftszentren stehen der politischen Arbeit nicht offen, kann doch der jeweilige Hausherr das verteilen von Informationen und auch sonstige Kundgebungen verhindern. Das darf nicht geschehen, vielmehr wird WIR den Neubau dieser Art von Geschäftszentren eindämmen und gleichzeitig traditionelle Geschäftszeilen und Kieze zu fördern damit sich das Leben wieder im öffentlichen Raum abspielt, wo jeder auch seinen Platz findet.

weitere Themen

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